"Art.1 Abs 1 GG schützt die Würde des Menschen in der Individualität, in der er sich selbst begreift. Dieser Verfassungsgrundwert gewährleistet zugleich in Verbindung mit Art.2 Abs1 GG die Freiheit des Individuums, sich seinen Fähigkeiten und Kräften entsprechend zu entfalten...
Die Frage, welchem Geschlecht sich ein Mensch zugehörig empfindet, betrifft den Sexualbereich, den das Grundgesetz als Teil der Privatsphäre unter den verfassungsrechtlichen Schutz gestellt hat."
Das ist ein Zitat aus dem Urteil des BVerfG vom 15.08.1996, wonach...
... transgeschlechtliche Menschen von staatlichen Organen die Achtung dieses Bereichs verlangen können.
Das schließt die Pflicht ein, die individuelle Entscheidung eines Menschen über seine Geschlechtszugehörigkeit zu respektieren und ihn auch unabhängig von der amtlichen...
...Personenstandsänderung in seiner Geschlechtszugehörigkeit korrekt anzusprechen.
Dennoch glauben Teile der Bevölkerung auch ein Vierteljahrhundert nach diesem Urteil noch, dass sie transgeschlechtlichen Menschen ihre Geschlechtszugehörigkeit in Abrede stellen können. ...
... Und nicht wenige glauben, dass man zumindest darüber diskutieren können muss.
Genau das erleben transgeschlechtliche Menschen tagtäglich und meist bleibt im Alltag gar nicht die Zeit und die Kraft, sich zu wehren. Wenn so etwas so im öffentlichen Raum passiert, ist mensch...
... einfach nur froh, dass nichts Schlimmeres passiert ist. Diese unzähligen Mikroaggressionen sind es, die auf Dauer mürbe machen und die wir endlich als das begreifen müssen, was sie sind: verbale psychische Gewalt.
Deshalb kann es nicht laut und deutlich genug gesagt werden:
Anderen Menschen ihre Geschlechtszugehörigkeit & damit ihre grundgesetzlich geschützten Menschenrechte in Abrede zu stellen, ist nichts, worüber wir debattieren oder was wir akzeptieren können, denn es ist gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit.

#TransDayOfVisibility
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