Wisst ihr noch - #HygieneAustria und die Beschäftigten, die nicht gscheit bezahlt wurden fürs Um-Etikettieren? Man möchte meinen, das sei ein Anlass, schärfer gegen #Lohndumping vorzugehen. Doch stattdessen wird Lohndumping künftig einfacher - und billiger! (Thread)
Der Grund: #ÖVP und #Grüne haben ein Gesetz in Begutachtung geschickt, mit dem das sog. Kumulationsprinzip abgeschafft wird. Lang war es so, dass man die Strafen für ArbeitgeberInnen kumuliert hat, wenn die mehrere Personen geschädigt haben.
z.B. machte es einen Unterschied, ob man 1 Mitarbeiterin unterentlohnt hat oder 10. Ist ja auch sinnvoll. Mehr Leute auszubeuten, bedeutet mehr angerichteten Schaden – und mehr Gewinn (auf dem Rücken der Beschäftigten)
Aber jetzt gab es eine Entscheidung des #EuGH, dass das nicht transparent wäre. Also dass AG im Vorfeld nicht wissen, wie hoch genau die drohende Strafe ist.
Jetzt also zur Novelle: Dort wurden jetzt Höchststrafen festgesetzt. Doch dabei gibt es 3 Probleme. 1. Die Höchststrafen selbst sind lächerlich niedrig im Vergleich zu dem, was jetzt Usus ist.
Wenn AG ihre Beschäftigten unterentlohnen, müssen sie künftig max. 50.000 Euro bezahlen. Bei kleineren Betrieben (max. 9 Beschäftigte) sind es nur 20.000.
Zum Vergleich: Derzeit liegen die Strafen je nach Schweregrad zwischen 1.000 und 10.000 Euro - pro geschädigter Arbeitnehmerin! Sind mehr als 3 Leute betroffen, sind es sogar bis zu 20.000 Euro pro AN. (Im Wiederholungsfall sogar 50.000)
2. Bei der Bemessung des Strafmaßes wird künftig bei Unterentlohnung nur das vorenthaltene Entgelt berücksichtigt. Nicht die entgangenen Versicherungsbeiträge. Die schaden den Betroffenen aber genauso.
3. Es gibt keine Mindeststrafen. Das heißt, es muss nicht mal sein, dass der Schaden, den ein AG anrichtet auch annähernd symbolisch ausgeglichen wird.
Wie sieht es denn in der Praxis aus in Zukunft? (Sofern das 1:1 umgesetzt wird) Ein Beispiel:
Ein Betrieb zahlt 20 AN zu wenig – insgesamt fallen sie um 40.000 € um. Es ist schon das 2. Mal, dass der Betrieb derart negativ auffällt (Wiederholung). Nach jetziger Rechtslage müsste der AG bis zu 1 Mio. Euro zahlen. Nach dem Entwurf von ÖVP und Grünen wären es max 50.000 €.
Für AG wird es ohne das Kumulationsprinzip attraktiver, sich nicht an geltendes Recht zu halten. Man kann es riskieren, zu wenig Lohn zu zahlen. Vl. wird gleich gar nicht erwischt – und wenn doch, sind die Strafen niedriger als das, was die Unterentlohnung „eingebracht“ hat.
Und: Größere Firmen profitieren künftig besonders gegenüber kleinen und mittleren Betrieben. Es ist ein Wettbewerbsvorteil auf Kosten der Beschäftigten. Kein Wunder also, dass die @Arbeiterkammer die geplante Abschaffung des K-Prinzips kritisiert.
Es ist leider ein kompliziertes Thema. Viel Zahlenspielerei. Was übrig bleibt: Es werden viele Beschäftigte draufzahlen. (Quellen hänge ich hier unten dran)
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