Verfassungsschutz prüfte Hunderte NGO´s
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Wenn Nichtregierungsorganisationen Fördergelder aus Töpfen der Bundesregierung beantragen, müssen sie damit rechnen, vom Verfassungsschutz überprüft zu werden. Die Praxis ist hochumstritten. Auch weil bislang nicht klar ist, in welchem Umfang geprüft wird. Bis jetzt.
Denn erstmals hat das Bundesinnenministerium Zahlen genannt, wie häufig der Verfassungsschutz in den vergangenen Jahren eingeschaltet worden ist. Zu entnehmen ist das einer Antwort auf eine Anfrage der Links-Fraktion, die unserer Redaktion vorliegt.
Demnach sind 2019 insgesamt 249 Organisationen überprüft worden, 2018 waren es 85.
Um welche Institutionen es sich dabei handelte, geht aus der Antwort nicht hervor. Auch die Ergebnisse der Überprüfungen behält die Regierung für sich.
Um welche Institutionen es sich dabei handelte, geht aus der Antwort nicht hervor. Auch die Ergebnisse der Überprüfungen behält die Regierung für sich.
Dafür teilt sie aber mit, welche Ministerien in den vergangenen beiden Jahren den Geheimdienst eingeschaltet haben: In geringem Umfang waren das das Auswärtige Amt und das Familienministerium. 42 Anfragen stellte die im Kanzleramt angesiedelte Integrationsbeauftrage, 304 – und…
…damit die allermeisten – das Bundesinnenministerium.
Ziel: Kein Geld für Extremisten
Ziel der Einschaltung des Verfassungsschutzes ist es laut Bundesregierung, „die missbräuchliche Inanspruchnahme staatlicher Leistungen durch extremistische Organisationen zu verhindern.“ Solche Gruppierungen sollten keine staatlichen Leistungen erhalten, schreibt das…
…Innenministerium in der Antwort auf die Anfrage der Linken.
Deren Innenpolitikerin Ulla Jelpke bewertet die Sache ganz anders.
Sie nennt die Überprüfung eine „deutliche Misstrauenserklärung gegenüber engagierten Bürgerinnen und Bürgern.“ Sie fordert: „Die Bundesressorts sollten nicht zulassen, dass er sich auch noch in die Förderpraxis für zivilgesellschaftliches Engagement einmischt.
Diese Überprüfungspraxis muss beendet werden.“
Datenschützer fordert Gesetzesgrundlage
Dass die Linkspartei den Verfassungsschutz grundsätzlich kritisch sieht, ist bekannt. Doch die Überprüfungspraxis bemängeln auch andere - etwa Bundesdatenschutzbeauftragter Ulrich Kelber.
Angesichts der erstmals veröffentlichten Zahlen sieht er sich in der „Notwendigkeit einer Regelung durch den parlamentarischen Gesetzgeber“ bestätigt. Eine gesetzliche Regelung sei unerlässlich, so Kelber auf Anfrage unserer Redaktion.
Der Datenschutzbeauftragte betont: „Nur auf diese Weise können die Erkenntnisse des Bundesamts für Verfassungsschutz im Einklang mit dem Grundgesetz in die Entscheidung über die Vergabe staatlicher Leistungen einbezogen werden."
Die Praxis beruht auf einem Erlass aus dem Innenministerium – vom Haber-Verfahren ist hier die Rede, benannt nach der früheren Staatssekretärin Emily Haber. Die ist zwar mittlerweile deutsche Botschafterin in den USA. Die von ihr entwickelte Vorgehensweise hat aber Bestand.
E-Mail an den Verfassungsschutz
Bundesministerien können sich an eine bestimmte E-Mail-Adresse des Verfassungsschutzes wenden, wenn sie eine NGO überprüfen lassen wollen, die sich um Fördermittel bewirbt.
Der Verfassungsschutz antwortet dann, ob „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ vorliegen oder eben nicht.
Weiter ins Detail sollen die Antworten nicht gehen. Personenbezogene Daten werden nicht rausgegeben. So hat es Haber in dem zwischenzeitlich von der Plattform „Frag den Staat“ veröffentlichten ( https://fragdenstaat.de/dokumente/2/ ) Rundschreiben formuliert.
Die Ministerien sollen dann auf der Basis entscheiden, ob sie ein Projekt beziehungsweise die dahinterstehende Organisation fördern.
Zumindest aus Sicht von Innenpolitikerin Jelpke macht das keinen Sinn. Sie ist der Auffassung statt einer Überprüfung durch den Verfassungsschutz sollten Inhalte und Konzepte darüber entscheiden, welche Projekte gefördert werden und welche nicht.
So ließen sich antidemokratische Organisationen ausschließen.
Quelle: NOZ ( https://www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/2153649/verfassungsschutz-pruefte-hunderte-nichtregierungsorganisationen)
Quelle: NOZ ( https://www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/2153649/verfassungsschutz-pruefte-hunderte-nichtregierungsorganisationen)
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