Der Bundesgerichtshof hat beschlossen dass trans Personen ihren Geschlechtseintrag und Namen nun nicht mehr über das PstG45b, sondern nur noch über das TSG ändern dürfen.
Diese Entscheidung bedeutet eine extreme Tortur für trans Personen. Aber worum geht's dabei eigentlich?
Diese Entscheidung bedeutet eine extreme Tortur für trans Personen. Aber worum geht's dabei eigentlich?
Die rechtlichen Änderungen stellen für viele trans Menschen wichtige Meilensteine dar. Sie bedeuten: Nicht mehr zwangsweise bei der Arbeit, den Vermietenden, Bahnkontrolleur*innen, Türsteher*innen, Prüfungsämtern, etc etc. geoutet werden und damit Diskriminierung zu riskieren.
Das Transsexuellengesetz (TSG) und das PstG45b stellen zwei verschiedene Gesetze da, welche es ermöglichen den Geschlechtseintrag sowie den Namen zu ändern.
Das TSG stammt aus den 1980er Jahren und ist stark veraltet, das PstG45b wurde erst letztes Jahr eingeführt.
Das TSG stammt aus den 1980er Jahren und ist stark veraltet, das PstG45b wurde erst letztes Jahr eingeführt.
Das TSG schreibt vor, dass trans Personen zur Änderung ihres Namens zwei unabhängige psychologische Gutachten zur Bestätigung ihrer "Transsexualität" sowie eine Vorkasse von bis zu 1500€ für Gerichtskosten benötigen.
In der Realität bedeutet das: Fremden Menschen intimste Details aus dem eigenen Leben zu erzählen, damit diese entscheiden können ob die Person "trans genug" für das Gutachten sei. Die Willkür, der trans Personen dadurch ausgesetzt sind, benennen viele als "Gatekeeping".
Denn die trans Person ist komplett der Laune & Einstellung der Fremden gegenüber trans Menschen ausgesetzt. Was “beweist”, wer du bist, liegt im Ermessen der Gutachter*innen.
Es kommt sogar vor, dass diese den Vollzug medizinischer Prozeduren fordern, oder gar sich auszuziehen.
Es kommt sogar vor, dass diese den Vollzug medizinischer Prozeduren fordern, oder gar sich auszuziehen.
Direkte Erfahrungsberichte, welche beispielhaft darstellen welche furchtbare Behandlung innerhalb des TSGs lauern kann, findet ihr hier:
https://twitter.com/trostpreiskind/status/1246958714696982532
https://www.siegessaeule.de/magazin/entw%C3%BCrdigende-fragen-an-trans-personen-wie-oft-masturbieren-sie-im-monat/
https://twitter.com/trostpreiskind/status/1246958714696982532
https://www.siegessaeule.de/magazin/entw%C3%BCrdigende-fragen-an-trans-personen-wie-oft-masturbieren-sie-im-monat/
Alles hiervon ist höchst diskriminierend, denn dass weder Körper, noch Sexualität, Traumata, Verhalten, Hobbies etc. entscheiden welcher erfundenen Geschlechtskategorie ein Mensch angehört ist so ziemlich die Basis des trans Seins.
In seinem Gerichtsurteil benennt der BGH all dies als “zumutbare Umstände”, und begründet damit seinen Beschluss dass trans Menschen und Menschen mit “lediglich empfundener Intersexualität” keinen Zugang zu einer Änderung über PstG45b haben dürfen.
Was ist anders am PstG45b (Personenstandgesetzt §45b)? Das PstG45b erlaubt es der Person einen Großteil der Hürden zu Umgehen. Das Standesamt benötigt lediglich eine fachärztliche Bescheinigung dass eine “Variante der Geschlechtsentwicklung” vorliegt. Aber was ist das überhaupt?
Ehrlich gesagt: Das weiß kein Mensch. Es war vermutlich als schmucke Formulierung gedacht um Intersexualität zu umschreiben, ist allerdings so vage formuliert, dass per se auch trans Menschen darunter fallen.
Viele trans Menschen, darunter auch ich, haben daher innerhalb des letzten Jahres das PstG45b benutzt um mit geringerem Aufwand ihre Daten amtlich ändern zu lassen.
Nach wie vor besteht Diskriminierungspotential durch die Willkür der atteststellenden Person.
Nach wie vor besteht Diskriminierungspotential durch die Willkür der atteststellenden Person.
Doch der Attest ist meist einfacher zu beschaffen als die beiden Gutachten, zusätzlich kann der Geldbetrag und der Gerichtsprozess vermieden werden. Für mich war dies ausschlaggebend für meine Namensänderung, der Diskriminierung durch das TSG hätte ich mich nicht stellen wollen.
Das Urteil des BGH verhindert also diese Option, und zwingt dadurch trans Menschen erneut ein langwieriges und psychisch sowie finanziell extrem belastendes Verfahren durchzustehen. Und wofür überhaupt? Warum muss überhaupt erst das Geschlecht durch andere bestätigt werden?
Gibt es gesellschaftliche Risiken die damit einher gehen wenn Menschen frei ihr Geschlecht und ihren Namen bestimmen dürfen und diese amtlich ohne Aufwand festhalten und ändern lassen können? Nein, offensichtlich nicht.
Der Gedanke, das Geschlecht einer Person von Außen und Anderen bestimmen zu können beruht auf veralteten, autoritären Gesellschaftsbildern an denen sich konservative Entscheidungsträger*innen festklammern.
In Realität ist der Vorgang der Fremdbestimmung nichts anderes als Gewalt.
In Realität ist der Vorgang der Fremdbestimmung nichts anderes als Gewalt.
Und hiermit kommen wir zur zentralen Kritik vieler Aktivist*innen: Das Geschlecht einer Person ist immer selbstbestimmt und kann nicht durch Andere festgelegt werden. Weder das TSG noch das PstG45b sind adäquate Lösungen für trans, sowie auch für inter Personen.
Das PstG45b war eine willkommene Abkürzung aber immer noch nur eine Notlösung für etwas was bereits seit gefühlten Ewigkeiten ansteht:
Das TSG MUSS geändert werden. Das TSG ist diskriminierend und nicht mit dem Ansatz, die Würde des Individuums sei unantastbar, vereinbar.
Das TSG MUSS geändert werden. Das TSG ist diskriminierend und nicht mit dem Ansatz, die Würde des Individuums sei unantastbar, vereinbar.
Die Behauptung des BGHs, dass dies nicht der Fall sei, ist unverschämt und endet nur mit dem Schmerz der Betroffenen.