Liebe AfD,

die Forderung #NazisRaus ist ein legitimer Ansatz, der auch dem historischen Gesetzgeber des Grundgesetzes geläufig war. Es gibt - sie werden es nicht glauben - sogar einen Nazis-raus-Artikel im Grundgesetz https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_132.html .

Viele Grüße
Ihr Grundgesetz
1/ Aber wie nach dem 2. Weltkrieg stellt sich eine Anschlussfrage: Und dann?
2/ Das Grundgesetz ist - anders als die AfD es möchte - keine neutrale Textsammlung. Es ist der Gegenentwurf zu dem, wofür Nationalsozialimus steht. Das BVerfG hat dies 2007 deutlich formuliert.

Bild https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20091104_1bvr215008.html
3/ Das Grundgesetz ist in diesem Sinn antifaschistisch. Es ist ein historisch begründeter Antifaschismus. Dazu das BVerfG:

Bilder https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20091104_1bvr215008.html
4/ Von der antifaschistischen Zielsetzung des Grundgesetzes ist die Frage zu unterscheiden, welche Mittel das Grundgesetz zur Verfolgung dieses elementaren verfassungsrechtlichen Anliegens rechtfertigt.
5/ Das wirft zum Teil schwierige Fragen auf. Viele Fragen sind aber auch sehr einfach zu beantworten:

So ist zB die Forderung von MdL @BjoernHoecke (alias #LandolfLadig, AfD) ein unmittelbarer Angriff auf die histor. Verankerung des Grundgesetzes.

Bild https://www.zeit.de/news/2017-01/18/parteien-die-hoecke-rede-von-dresden-in-wortlaut-auszuegen-18171207
6/ Inzwischen sollte allen klar sein, dass sich Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung ernsthaft mit dem Thema eines Parteiverbots befassen müssen.
7/ Nachtrag: Das Grundgesetz hat ein „wehrhafte Demokratie“ geschaffen. Indes verteidigt sich das Grundgesetz nicht selbst. Das müssen wir schon tun.
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